Darf ich meine Papieroriginale vernichten? Ja, prinzipiell ist das möglich – hierbei spricht man von Ersetzendem Scannen. Die Papieroriginal-Belege werden im Unternehmen eingescannt und GoBD konform archiviert. Zusammengefasst, der Scan-Prozess und die Aufbewahrung der digitalisierten Belege muss manipulationssicher sein. Eine weitere Voraussetzung hierfür ist eine saubere Dokumentation der Arbeits- und Scan-Prozesse im Betrieb lt. GoBD . Wenn alle Voraussetzungen vorliegen, ist eine Entsorgung des Papiers möglich.
Wir helfen Ihnen gerne bei der Durchführung und Dokumentation der jeweiligen Voraussetzungen, um GoBD konform zu arbeiten.
weiterführende Links:
▶️ Verfahrensdokumentation
▶️ Buchhaltung der Zukunft
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