Die GoBD soll eine Manipulation digitaler Daten verhindern. Hierzu hat die Finanzbehörde die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff eingeführt. In diesen Grundsätzen ist der Umfang und für welche Dauer Unterlagen in einem Unternehmen aufbewahrt werden müssen beschrieben. Von der GoBD sind jegliche Unternehmen und Unternehmensformen betroffen. Hierzu sind verpflichtend folgende Punkte für Unternehmen umzusetzen. Einsatz von GoBD konformer Software, eine GoBD konforme Arbeitsweise sowie eine revisionssichere Archvierung von Unterlagen. Hierzu kommt verpflichtend die vollständige Dokumentation aller Verfahren.

Wir prüfen Ihre aktuellen Prozesse Ihrer Buchhaltung auf GoBD Konfirmität und helfen Ihnen Ihre Prozesse gesetzeskonform zu gestalten. Wir erstellen auf  Ihren Wunsch die Verfahrensdokumentation nach GoBD.

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