Um Erfolgreich eine Verfahrensdokumentation zu erstellen, ist es notwendig, im Vorfeld Ihre Prozesse auf formelle und sachliche Mängel nach GoBD zu überprüfen. Formelle und sachliche Mängel können trotz korrekter Verfahrensdokumentation zu einer Hinzuschätzung bzw. Verwerfung führen. Das fehlen einer Verfahrensdokumentation selbst stellt bereits einen formellen Mangel dar.
Hier einige Beispiele für formelle und sachliche Mängel:
- Kasseneinnahmen werden nicht täglich erfasst etc.
- Verstoß gegen Vorschriften der GoBD
- Mängel in der Aufbewahrung von digitalen Kassenunterlagen
- Buchungen werden mit Bleistift vorgenommen
- Ungeklärte Vermögenszuwächse
- Unrichtige oder unvollständige Erfassung von Geschäftsvorfällen
- Differenzen in der Nachkalkulation
Wenn Sie die Verfahrensdokumentation selbst erstellen wollen, empfehlen Ihnen eine Erstberatung mit Ihrem Steuerberater in Anspruch zu nehmen. Zusätzlich können Sie die sogenannte Musterverfahrensdokumentation (im Netz frei erhältlich) als Hilfestellung heranziehen.
Wenn Sie unsere Beratungsleistung in Anspruch nehmen möchten, bieten wir Ihnen unsere Unterstützung bei der Überprüfung Ihrer Prozesse und Erstellung der Verfahrensdokumentation an.
weiterführende Links:
▶️ Verfahrensdokumentation
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