Die Kassen-Nachschau erfolgt in der Regel unangekündigt durch einen Amtsträger während der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten. Die Kassen-Nachschau ist ein Kontrollinstrument eigener Art. Sie ist ein eigenständiges Verfahren zur zeitnahen Aufklärung steuererheblicher Sachverhalte u. a. im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Erfassung von Geschäftsvorfällen, insbesondere Kassenaufzeichnungen. Der Kassen-Nachschau unterliegen u. a. elektronische oder computergestützte Kassensysteme oder Registrierkassen, App-Systeme, Waagen mit Registrierfunktion, Taxameter, Wegstreckenzähler, Geldspielgeräte und offene Ladenkassen.

Sie können zwar vor einer Kassen-Nachschau sich nicht entziehen, aber Sie können dafür sorge tragen, dass eine Kassen-Nachschau erfolgreich eine Überprüfung übersteht. Hierzu ist eine GoBD konforme Kasse zu führen. Unsere Kassen-Beratung hilft Ihnen evtl. Mängel aufzudecken und die Kassen-Nachschau erfolgreich zu bestehen.

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